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Übergangslösung zur Versichertenkarten-Nummer (VeKa-Nr.) und zur neuen AHV-Nr. (SV-Nr.)


Das Fachorgan hat als Übergangslösung folgende Entscheide gefällt ...

Das Fachorgan hat als Übergangslösung zur Versichertenkarten-Nummer (VeKa-Nr.) und zur neuen AHV-Nr. (SV-Nr.) folgende Entscheide gefällt:

  • KVG: In das Feld der Versicherten-Nummer kann die VeKa-Nr. eingetragen werden. Die SV-Nr. kann nicht mitgegeben werden, ist aber indirekt bekannt. Die Versicherer sind die Herausgeber der Versichertenkarte.
  • VVG: Die Versicherten-Nummer kann weiterhin verwendet werden.
  • UVG/MVG/IVG: Wie bisher, die SV-Nr. kann in das vorhandene Feld eingetragen werden.

Im Moment wird ein neuer XML Standard entwickelt. Diese Übergangslösung hat Gültigkeit vom 1.1.2010 bis zum Ende der Einführungsperiode des neuen XML-Standards.

Rundschreiben 07/2010 santésuisse: Übergangslösung zur Versichertenkarten-Nummer (VeKa-Nr.)

 
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